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Das Notariat
Im Zuge der Umsetzung der Grundbuchamts- und Notariatsreform wurden die staatlichen Notariate zum 1. Januar 2018 aufgelöst.
Beurkundungen werden ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen. Das Ministerium der Justiz und für Europa hat ein Standortkonzept entwickelt. Dieses soll eine möglichst wohnortnahe Versorgung mit notariellen Dienstleistungen sicherstellen und den künftigen freien Notaren eine auskömmliche freie Berufstätigkeit ermöglichen. Seit dem 1. Januar 2018 gibt es an 138 Standorten im Land freie Notarinnen und Notare. Mit dem zurückhaltend kalkulierten Standortkonzept ist keine dauerhafte Festschreibung der Notarstellen in Baden-Württemberg verbunden. Das Justizministerium wird auch künftig prüfen, inwieweit Anpassungen erforderlich sind und weitere Notarstellen ausgeschrieben werden können.
Über die Notarsuche der Bundesnotarkammer werden Ihnen alle Bundesnotare und Statuswechsler mit Namen, Sitz und Kontaktdaten angezeigt. Die Notarsuche der Bundesnotarkammer können Sie über www.notar.de und dort über den Menüpunkt "Notarsuche" aufrufen.
Wie im übrigen Bundesgebiet sind seit dem 1. Januar 2018 für Betreuungsangelegenheiten die Amtsgerichte zuständig. Die Nachlasssachen sind denjenigen Amtsgerichten zugewiesen, bei denen bereits heute zugleich das Familiengericht angesiedelt ist.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.notariatsreform.de.