Zuständigkeit

Das Amtsgericht Brackenheim ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, WEG- und Strafsachen.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

Für die Familiensachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Brackenheim ist das Amtsgericht Heilbronn - Familiengericht - zuständig.

Für Insolvenzverfahren sowie Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungssachen das Amtsgericht Heilbronn.

Mahnverfahren werden beim Amtsgericht Stuttgart -Mahnabteilung- bearbeitet.

Das Handelsregister, das Genossenschaftsregister und das Partnerschaftsregister werden zentral beim Amtsgericht Stuttgart geführt.


Für Nachlasssachen ist das Amtsgericht Heilbronn - Nachlassgericht - zuständig.

Für Grundbuchangelegenheiten wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt Heilbronn.

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